Ihr Weg zum RAL-Gütezeichen 905
Auditierung durch die Gütegemeinschaft Fernmeldebau
Die Auditierung bildet den offiziellen Prozess, mit dem Unternehmen nachweisen, dass sie die Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen erfüllen. Nach erfolgreicher Prüfung verleiht der Güteausschuss das RAL-Gütezeichen 905, das für dauerhaft hohe Qualität im Fernmeldebau steht.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Nachweis geprüfter Qualität durch ein anerkanntes Gütezeichen
- Mehr Vertrauen bei Auftraggebern und Vergabestellen
- Transparente und nachvollziehbare Prüfprozesse
- Stärkung der eigenen Marktposition
- Sicherheit durch klare Anforderungen und Standards
Auditierungsprozess
Antragstellung
Unternehmen, die ordentliche Mitglieder der Gütegemeinschaft Fernmeldebau sind, stellen einen Antrag auf Verleihung des RAL-Gütezeichens 905. Anschließend wird ein Audit zeitnah geplant und durchgeführt.
Erstprüfung
Die Erstprüfung erfolgt innerhalb der ersten Monate der Mitgliedschaft. Externe, unabhängige Gutachter überprüfen dabei, ob alle Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen eingehalten werden.
Prüfbericht und Entscheidung
Nach der Prüfung erstellen die Gutachter Prüfberichte. Auf dieser Grundlage trifft der Güteausschuss seine Entscheidung über die Verleihung des RAL-Gütezeichens, mit oder ohne Auflagen oder gegebenenfalls mit der Empfehlung einer Zweitprüfung.
Anforderungen an Unternehmen
Für eine erfolgreiche Auditierung müssen Unternehmen gemäß den Grundlagen der Gütesicherung verschiedene Anforderungen erfüllen, darunter unter anderem Qualifikation des Personals, fachliche Ausstattung, Dokumentation, Eigenüberwachung im Betrieb sowie Sicherheits- und Qualitätsnachweise.
Regelmäßige Wiederholungsprüfungen
Einmal verliehen, ist das RAL-Gütezeichen 905 nicht statisch. Wiederholungsprüfungen durch unabhängige Gutachter finden mindestens einmal jährlich statt, um sicherzustellen, dass die Qualitätsanforderungen dauerhaft eingehalten werden.
Ergebnis der Auditierung
Das Audit kann zu folgenden Ergebnissen führen:
• Verleihung des RAL-Gütezeichens ohne Auflagen
• Verleihung mit Auflagen
• Keine Verleihung (in der Regel Möglichkeit einer Zweitprüfung)
Diese Ergebnisse basieren auf der Bewertung der Prüfberichte durch den Güteausschuss.