Antragstellung auf ordentliche Mitgliedschaft bei der jeweiligen Gütegemeinschaft;
Durchführung der Erstprüfung innerhalb der ersten 6 Monate der Mitgliedschaft;
Prüfung durch externe Gutachter, Erstellen der Prüfberichte;
Verleihung des Gütezeichens durch den Güteausschuss:
Ja, ohne Auflagen
Ja, mit Auflagen
Nein, (in der Regel ist eine Zweitprüfung möglich)
Die Gütegemeinschaft Fernmeldebau e.V. kennzeichnet die Leistungsfähigkeit der Unternehmen, welche die Voraussetzungen der Güte- und Prüfbestimmungen erfüllen, mit dem RAL-Gütezeichen 905 „Fernmeldebau“.
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