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Basisinformationen zum RAL-Gütezeichen

Der Weg zum RAL-Gütezeichen 905

  • Anforderung der Güte- und Prüfbestimmungen;
  • Antragstellung auf ordentliche Mitgliedschaft bei der jeweiligen Gütegemeinschaft;
  • Durchführung der Erstprüfung innerhalb der ersten 6 Monate der Mitgliedschaft;
  • Prüfung durch externe Gutachter, Erstellen der Prüfberichte;
  • Verleihung des Gütezeichens durch den Güteausschuss:
    • Ja, ohne Auflagen
    • Ja, mit Auflagen
    • Nein, (in der Regel ist eine Zweitprüfung möglich)

Die Gütegemeinschaft Fernmeldebau e.V. kennzeichnet die Leistungsfähigkeit der Unternehmen, welche die Voraussetzungen der Güte- und Prüfbestimmungen erfüllen, mit dem RAL-Gütezeichen 905 „Fernmeldebau“. 

 

 

 

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