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Erhaltung des RAL-Gütezeichen 905
  • Mindestens alle 12 Monate erfolgt eine Wiederholungsprüfung durch einen externen Prüfer;
    • Anpassung der Güte- und Prüfbestimmungen anhand der Technischen Neuerungen und Marktanforderungen;
    • Nachkontrolle von Empfehlungen der Erstprüfung;
  • Übergabe der Prüfberichte an den Güteausschuss;
  • Verlängerung des Gütezeichens durch den Güteausschuss; 
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